Donnerstag 25 April 2024

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  • Hallo,
    ich bin auf der Suche nach ein paar rechtlichen Tipps. Ein Kunde von mir hat 100 Ratgeber-Broschüren. Jetzt möchte er diesen Ratgeber in einen eigenen Einband mit Logo legen lassen. Er verkauft es nicht weiter, sondern es ist ein Werbegeschenk für seine Vereinsmitglieder.

    Hat hier jemand schon so einen Fall gehabt?

    Viele Grüße

  • Hallo Verbandsbüro!


    Zuerst das übliche "Herzlichwillkommen hier im Forum!"


    Die Frage bezieht sich auf das Copyright. Es gibt zu diesemThema viele Bücher, die die Sache allerdings sehr grundsätzlich beschreiben. Das ist nich schlecht, wenn man nichts über das Copyright weiß. Das habe ich vor zirka 20 Jahren zuerst gemacht. Das Grundwissen aus einem Buch ist hilfreich wenn dann weitergehende Hilfe braucht. Dann versteht man z. B. die ganzen Fachbegriffe.


    Wenn es dann um einen speziellen Fall geht würde ich einen sogenannten "Fachanwalt für Urheberrecht" um Rat fragen. Anwälte bieten eine Rechtsberatung an. Das ist nicht sehr teuer. Vielleicht 100-200 Euro. Dann hat man aber eine Information die genau zum speziellen Problem passt. In der Regel verrechnen Anwälte die Kosten für eine Rechtsberatung wenn die Geschichte zu einem richtigen Fall für den Anwalt wird.


    Ich empfehle zuerst ein Buch über Copyright zu lesen. Denn das Copyright hat sehr klare Regeln mit wenig Ausnahmen. Wenn es dann immer noch Fragen gibt, würde ich zum Anwalt gehen. Soweit so grundsätzlich .....


    So wie ich die Frage verstanden habe, hat der Kunde 100 Broschüren.

    Hat er die Broschüren gekauft, sind sie sein perönliches Eigentum und er kann damit fast alles machen was er will. Durch den Kauf hat er das Recht die Broschüre zum Beispiel neu einbinden zu lassen erworden. Er hat das Recht die Broschüren zu verschenken. Das ist alles kein Problem. Es müssen nur 100 Broschüren, oder weniger bleiben.

    Aber!

    Hat er die Broschüren selbst vervielfältigt, bekommt er schnell Probleme. Das würde ich lassen. Deshalb hatte ich zuerst vom "Copyright" und nicht vom deutschen Begriff "Urheberrecht" geschrieben. "Copyright" heißt schlampig übersetzt, das Recht zu kopieren, nachzumachen oder zu verfielfältigen. Man kann dieses Recht zum Kopieren auch erwerben. Man fragt beim Verlag an, wieviel eine Vervielfältigung von 100 Exemplaren kostet, bezahlt und dann kann man selbst 100 Broschüren erstellen und sogar verkaufen.


    Viel Glück und Spaß hier im Forum

    Klaus

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum,


    ich sehe es ähnlich wie Buntpapier. Wenn es um die eigenen Broschüren des Kunden geht, kann er diese problemlos einbinden lassen. Auch das Verschenken sollte rechtlich kein Problem darstellen.


    Vorsichtig sollte man beim Druck (oder Prägung) des eigenen Logos sein auf dem Bucheinband sein. Ich denke, das könnte tatsächlich rechtliche Probleme geben.

    Hier hilft wahrscheinlich wirklich nur eine Rechtsberatung. Diese können wir hier als Laien natürlich nicht bieten. Eventuell bringt aber auch eine einfache Anfrage beim Verlag (wenn dieser noch besteht) der Broschüren Licht ins Dunkel.

  • Hallo Verbandsbüro,

    herzlich willkommen bei uns im Club.

    Wenn der Kunde schon 100 Hefte besitzt ist das Neubinden am sich kein Problem. Bei dem Original- Logo muss Du aber aufpassen, denn das ist sicherlich urheberrechtlich geschützt. Da hilft es, wenn Du Dich mit dem Verlag oder der zuständigen Redaktion in Verbindung setzt und Dir eine eventuelle Erlaubnis zum Nachprägen bezw. zur Weiterverwendung des Original-Logos schriftlich geben lässt.

    Nur zum privaten Vergnügen.. also ohne Weiterverkauf dürfte es aber kein Problem sein.

    Gruß Papierfrau